AGB

1. Allgemeines

Durch Auftragserteilung werden nachstehende Verkaufs- und Lieferbedingungen Vertragsbestandteil. Etwa anders lautenden Einkaufsbedingungen des Käufers oder Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese Bedingungen werden von uns auch nicht anerkannt, wenn bei Auftragsannahme ein weiterer Widerspruch unsererseits unterbleibt. Alle Vereinbarungen, die unsere Vertreter für uns treffen, bedürfen, um rechtsverbindlich für uns zu sein, unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Angebot und Preise

Alle Angebote sind freibleibend und für Nachbestellungen unverbindlich. Alle nach Vertragsabschluß eingetretenen Kostenerhöhungen (Material-, Lohn-, Energiekosten usw.) berechtigen uns im Rahmen der Gesetze zur Nachbelastung. Soll die Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsschluss erfolgen, dann werden unsere am Versandtag geltenden Listenpreise berechnet. Die Listenpreise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend gesondert ausgewiesen. Alle, auch telefonisch entgegengenommen Aufträge, haben erst nach schriftlicher Bestätigung Gültigkeit. Preisirrtum vorbehalten. Mit der Bestellung oder Annahme der Lieferung werden unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen anerkannt.

3. Lieferung

Die Lieferung erfolgt grundsätzlich ab Werk. Alle Lieferungen werden auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers versandt. Für die Entladung und éine ordnungsgemäße Lagerung ist der Empfänger verantwortlich.

4. Lieferzeiten

Wir liefern in der Regel unverzüglich nach Auftragserteilung. Die von uns angegebenen Liefertermine sind jedoch als unverbindlich zu betrachten. Bei Lieferverzug hat der Besteller eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Alle Lieferzeiten, auch die der Nachfrist, gelten nicht bei unvorhergesehenen Vorgängen bei der Herstellung, verspäteter Belieferung durch unsere Vorlieferanten, und sonstiger Hindernisse, wie in höherer Gewalt, bei Transportverzögerungen, Betriebsstörungen im eigenen Werk wie auch in der Werken der Vorlieferanten. In diesen Fällen behalten wir uns die Verlängerung des Liefertermins, Teilauslieferung oder Rücktritt vom Vertrage vor. Nach Ablauf der Nachfrist kann der Käufer unter Ausschluss aller weitergehenden Ansprüche den Rücktritt, und zwar nur insoweit erklären, als schuldhaft Lieferungen innerhalb dieser Nachfrist noch nicht ausgeführt sind. Der Abnehmer ist aber auch in diesem Fall zur Abnahme von Teilmengen verpflichtet, soweit diese noch innerhalb der Nachfrist geliefert werden können.

5. Aufmaße

Aufmaße durch unsere Mitarbeiter und Werksvertreter sind ein Service für unsere Kunden und erfolgen in deren Auftrag und Verantwortung. Die Durchführung erfolgt mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Wissen. Sollte es dennoch zu Irrtümern bzw. falschen Maßen kommen, können wir nur für Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unserer Mitarbeiter und Werksvertreter eine Gewähr übernehmen.

6. Abnahme und Mängelrügen

Mängelrügen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 5 Tagen nach Empfang der Ware und vor Verarbeitung schriftlich geltend gemacht werden. Die Transportgefahr trägt in jedem Fall der Käufer. Technische und materialbedingte Toleranzen bleiben uns vorbehalten. Bei gegründeter Mängelrüge leisten wir wahlweise innerhalb angemessener Frist Ersatz durch Instandsetzung oder Ersatzlieferung oder nehmen die Ware zurück. Irgendwelche sonstigen Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche sind grundsätzlich ausgeschlossen.

7. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller uns zustehenden Forderungen, bei Zahlung durch Scheck oder Wechsel bis zur Einlösung vor. Werden unsere Waren von dem Abnehmer mit anderen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden, so gilt als vereinbart, dass der Abnehmer uns in Höhe des Rechnungswertes das Miteigentum überträgt und die Sache für uns mit in Verwahrung behält. Der Käufer ist verpflichtet, bei seinen Abnehmern für uns ein Recht nach Maßgabe dieser Bedingungen zu begründen. Das Recht zur Weiterveräußerung, jedoch nicht unter Gestehungskosten, im normalen Geschäftsgang unseres Kunden wird nicht berührt. Veräußert der Käufer jedoch die von uns gelieferte Ware, so tritt er hiermit jetzt schon bis zur völligen Tilgung unserer Forderungen aus Warenlieferung, die ihm aus der Veräußerung unserer Waren entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Auf unser Verlangen verpflichtet sich der Käufer, die Abtretung den Drittkäufern bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Zugriffe dritter Personen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sind uns unverzüglich mitzuteilen. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübertragung der noch in unserem Eigentum stehenden Waren oder uns zustehender Forderung aus den Weiterverkäufen ist dem Käufer ohne unsere Einwilligung untersagt. Nehmen wir aus Eigentumsvorbehaltsgründen von uns gelieferte Waren zurück, so trägt der Käufer alle damit verbundenen Kosten, insbesondere den Betrag des Mindererlöses, der sich aus der weiteren Veräußerung ergeben sollte. Machen wir von dem Rücknahmerecht Gebrauch, liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrage vor, wenn dieser schriftlich erklärt ist.

8. Zahlungen

Die Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, in Euro 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug in bar oder durch Überweisung auf unser Konto zahlbar, und zwar unabhängig vom Eingang der Ware und unbeschadet des Rechts der Mängelrüge unter Ausschluss der Aufrechnung mit einer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderung. Die Zurückbehaltung von Zahlungen ist nicht statthaft. Schecks und bei der Bundesbank rediskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel nehmen wir nur aufgrund besonderer Vereinbarung und zahlungshalber herein. Wechsel oder Schecks werden vorbehaltlich des Eingangs mit Wertstellung des Tages gutgeschrieben, an welchem wir endgültig über den Gegenwert verfügen können. Sämtliche sich hieraus ergebenden Kosten und Auslagen gehen zu Lasten des Käufers. Erfüllungsort für die Zahlung ist der Ort unserer Geschäftsniederlassung. Bei Wechseln auf Nebenplätzen oder das Ausland sowie bei Schecks übernehmen wir keine Gewähr für rechtzeitige Vorzeigung und Beurkundung der Nichtzahlung. Wir behalten uns das Recht vor, angenommene Wechsel wieder zurückzugeben, wenn die Bank die Diskontierung ablehnt oder später Umstände bekannt werden, die auf eine Kreditunwürdigkeit des Käufers schließen lassen. Bei Zahlungseinstellung, Vergleichsverfahren oder Konkurs des Käufers ist die Kaufpreisforderung sofort fällig. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist kommen, ohne dass es einer besonderen Inverzugsetzung bedarf, vom Fälligkeitstage ab Verzugszinsen in der Höhe, wie sie von den maßgebenden Banken für ungedeckte Kredite verlangt werden, mindestens aber Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, zuzüglich Mehrwertsteuer sowie alle durch Zahlungserinnerung entstehenden Kosten in Abrechnung. Alle unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden oder uns Umstände bekannt werden, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern. Unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte sind wir auch berechtigt, dann noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen oder nach angemessener Nachfrist vom Vertrage zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

Erfüllungsort für unsere Lieferungen und für alle Zahlungen ist der Sitz unserer Geschäftsniederlassung. Gerichtsstand mit solchen Abnehmern, die Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts, oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, ist der Sitz unserer Firma. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen. Das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Recht wird vereinbart.

10. Datenschutz

Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

ALURAL Bauelemente GmbH & Co.KG – Stand Juli 2021